A3-Brücke eingestürzt: Ingenieure verurteilt
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A3-Brücke eingestürzt: Ingenieure verurteilt

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Zwei Haftstrafen und ein Freispruch nach Brückeneinsturz

Im Prozess um die eingestürzte Autobahnbrücke auf der A7 bei Schraudenbach in Unterfranken ist das Urteil gefallen. Zwei Ingenieure wurden zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Bei dem Unglück war ein Bauarbeiter gestorben, 14 wurden verletzt.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im BR Fernsehen am .

Etwa sieben Jahre nach dem tödlichen Einsturz einer Autobahnbrücke bei Schweinfurt hat das Landgericht Schweinfurt zwei Ingenieure zu Haftstrafen verurteilt. Ein dritter Angeklagter wurde freigesprochen. Die Freiheitsstrafen wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Das erklärte die Vorsitzende Richterin am Mittwoch am Landgericht. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Am 15. Juni 2016 war das Traggerüst für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der Autobahn 7 nahe Werneck eingestürzt, als 1.500 Tonnen Beton eingefüllt wurden. Ein Bauarbeiter starb, 14 wurden verletzt.

Bewährungsstrafen für 59-Jährigen und 49-Jährigen

Die Staatsanwaltschaft hatte auf bewährungsfähige Haftstrafen für die drei angeklagten Männer plädiert. Demnach war die Tragfähigkeit des Gerüstes gar nicht berechnet worden – und dieser Mangel war den mit der Prüfung der Statik beauftragten Ingenieuren nicht aufgefallen.

Die 49, 59 und 65 Jahre alten Angeklagten selbst sahen die Schuld dagegen bei den Baufirmen und sprachen von Ausführungsfehlern der Arbeiter.

Das Gericht entschied am Mittwoch letztlich auf eineinhalb Jahre Haft für den 59-Jährigen und neun Monate Haft für einen 49-Jährigen. Beide Strafen werden zur Bewährung ausgesetzt.

Verteidiger plädierten für Freispruch

Die Verteidiger der drei Angeklagten hatten auf Freispruch plädiert. Demnach seien der 49-Jährige und der 65-Jährige nie Prüfingenieure gewesen. Vielmehr sei der jüngere der Männer ein Mitarbeiter des 65-Jährigen gewesen und dieser habe seinen Mitarbeiter an den 59-Jährigen entliehen.

Verfahren gegen Statiker steht noch an

Wie bereits berichtet, ist das Verfahren gegen einen zunächst mitangeklagten 51-jährigen Statiker abgetrennt worden, da seine Verteidigerin erkrankt war. Sein Verfahren wird zu einem anderen Zeitpunkt komplett neu beginnen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hatte der Statiker das eingestürzte Traggerüst viel zu schwach berechnet. Ein Gutachter hatte attestiert, dass das Traggerüst für den Betoniervorgang des geplanten neuen Brückenabschnitts nur ein Drittel der Traglast gehalten habe. Nötig sei jedoch ein Tragvermögen der doppelten Menge der zu erwarteten der Traglast von 1.500 Tonnen Beton gewesen. Laut Staatsanwaltschaft habe der Statiker keinerlei Stabilitätsnachweis geführt.

Diese "fatalen Fehler" bei der statischen Berechnung hätten jedoch den drei Prüfingenieuren auffallen müssen. Das ist aber laut Staatsanwaltschaft durch eine komplett fehlende Prüfung nicht geschehen. Es habe kein nötiges Abschlussgespräch stattgefunden. "Die Pflichten zur Prüfung seien vernachlässigt worden", sagte die Staatsanwaltschaft. Der Vertreter der Nebenklage bedauerte bei dem Prozess, dass die Angeklagten zu keinem Zeitpunkt gegenüber den verletzten Bauarbeitern ein Wort des Bedauerns geäußert hätten.

Vierzehn Verletzte, ein Toter

Bei dem Unglück am 15. Juni 2016 stürzten 15 Bauarbeiter über 20 Meter in die Tiefe. Ein 38-jähriger kroatischer Bauarbeiter starb bei dem Unglück. Seine Kollegen wurden zum Teil schwerstverletzt. Sieben von ihnen schilderten an einem der vorangegangenen Prozesstagen als Zeugen, dass sie seitdem nicht mehr arbeiten könnten und nur von einer Rente von rund 300 Euro lebten. Mancher von ihnen sei komplett ohne Einkünfte. Viele hatten vielfache Brüche und innere Verletzungen erlitten, die Betroffenen beklagen bis heute bestehende schwere Schmerzen. Einige hätten zudem mit den psychischen Folgen des Unfalls zu kämpfen. Diese reichten von Panikattacken bis zur Depression.

Mit Material der dpa.

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