Markenzeichen der Stadt Nürnberg

Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1157 / 24.10.2023

Erfolg der Stadt im Kampf gegen Vergnügungsstätten

Die Stadt Nürnberg verzeichnet vor Gericht einen Erfolg bei der Verhinderung zusätzlicher Glücksspieleinrichtungen mit Hilfe von Bebauungsplänen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Urteil bestätigt, dass der Ausschluss solcher „Vergnügungsstätten“ auch im Bebauungsplan-Gebiet „Frauentorgraben“ gerechtfertigt ist.

Um im Bereich des Frauentorgrabens den Schutz der bestehenden Struktur aus Nutzungen mit dem Schwerpunkt Dienstleistung, Hotelnutzung und zentralen Einrichtungen von Wirtschaft und Verwaltung zu schützen und einen „Trading-Down-Effekt“ durch Glücksspiellokale zu vermeiden, wurde 2021 der Bebauungsplan Nummer 4629 „Frauentorgraben“ aufgestellt. Auslöser des Bauleitplanverfahrens war unter anderem ein Wettbüro, das trotz einer bestandskräftigen Nutzungsuntersagung weiterbetrieben wurde. Der Vermieter des Wettbürobetreibers klagte vor dem Verwaltungsgerichtshof gegen den Bebauungsplan. Unter anderem berief er sich auf den Glückspielstaatsvertrag sowie die Niederlassungs-, Dienstleistungs- und Wettbewerbsfreiheit.

Im Urteil hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof keine Fehler im Verfahren der Stadt Nürnberg festgestellt. Vielmehr stärkt das Gericht die Planungsziele der Stadt und sieht diese zum Erhalt des bestehenden Gebietscharakters und zur Vorbeugung städtebaulicher Fehlentwicklungen durch Verdrängungsprozesse als erforderlich und geeignet an. Der Ausschluss bestimmter Nutzungen, unter anderem für Spielhallen und Wettbüros, ist städtebaulich gerechtfertigt und im Zuge des Bebauungsplanverfahrens durch die Stadt korrekt herausgearbeitet und richtig abgewogen worden.

Im Ergebnis kommt das Gericht zu dem Urteil, dass der Ausschluss bestimmter Vergnügungsstätten gerechtfertigt ist. „Alles in allem stützt das Urteil die städtebaulichen Argumente der Stadt Nürnberg bei weiteren, derzeit bearbeiteten Bebauungsplanverfahren zur Umsetzung des Vergnügungsstätten-Konzepts“, so Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich, „wenn wir schon gegen die überbordenden Glücksspieleinrichtungen keinen Rückenwind vom Land erhalten, so freut es mich umso mehr, dass die Gerichte das Problem ähnlich sehen wie die Stadt!"   maj